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17.12.2025
Verwaltung verweist auf geltendes Feuerwerksverbot im Bereich bestimmter Einrichtungen und Gebäude
Im Hinblick auf die bald bevorstehende Silvesternacht weist die Ordnungsbehörde der Stadt Bad Hersfeld auf die geltenden Rechtvorschriften in Sachen Feuerwerkskörper hin. In Paragraph 23 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetzt (1. SprengV) wird auf folgendes Verbot hingewiesen:
„Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“
Vor allem im Bereich der Innenstadt finden sich zahlreiche brandempfindliche Gebäude – darunter fallen vor allem die vielen Fachwerkhäuser.
Die Behörden treffen bereits eine Reihe präventiver und ordnungsbehördlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in der Silvesternacht. Dazu zählen verstärkte Kontrollen der Polizei, die Kooperation mit der Feuerwehr und dem Rettungsdienst sowie eine enge Lagebeobachtung.
Diese Maßnahmen werden fortgeführt und bei Bedarf angepasst, sodass ein angemessener und effektiver Schutz der Bevölkerung und von Eigentum gewährleistet bleibt.
„Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger, mit genügend Weitsicht, Rücksicht und Vorsicht den Jahreswechsel zu feiern. Ich hoffe, dass die Silvesternacht friedlich verläuft, sodass wir alle gesund und positiv ins neue Jahr starten können“, so Bürgermeisterin Anke Hofmann.
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