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09.06.2026

Prädikat bestätigt: Bad Hersfeld-Kernstadt darf sich weiterhin „Heilbad“ nennen

Prädikat bestätigt: Bad Hersfeld-Kernstadt darf sich weiterhin „Heilbad“ nennen

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Kassel


Die Kernstadt von Bad Hersfeld (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, um das Prädikat „Heilbad“ zu tragen. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, das Prädikat zu bestätigen.

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte am Dienstag, 9. Juni im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Kurhaus von Bad Hersfeld den Bestätigungsbescheid und eine Urkunde an Bürgermeisterin Anke Hofmann. „Bad Hersfeld besticht als Kurstadt sowohl durch seine malerische Lage an der Fulda wie auch durch die reiche Ausstattung in Sachen Gesundheit und Tourismus. Heilungs- und Erholungssuchende treffen hier auf ein umfassendes Angebot an stationären und ambulanten Rehabilitations- und Vorsorgemöglichkeiten. Auch kulturell wird Besucherinnen und Besuchern einiges geboten: Die jährlich stattfindenden Bad Hersfelder Festspiele mit internationaler Strahlkraft locken im Sommer ein überregionales Publikum in die Stadt. Auch die Wissens- und Erlebniswelt wortreich sucht bundesweit ihresgleichen. 320.000 Übernachtungsgäste sind ein klares Zeichen für Bad Hersfelds Anziehungskraft“, so Weinmeister, der den Einwohnerinnen und Einwohnern herzlich zum erneuten Erlangen des begehrten Prädikats gratulierte.

Bürgermeisterin Anke Hofmann: „Wir möchten unseren Gästen, egal ob Patientinnen und Patienten oder Touristinnen und Touristen, hier in Bad Hersfeld einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen. Dass wir jetzt erneut das Prädikat ‚Heilbad‘ erhalten, würdigt zum einen dieses Engagement für unsere Stadt, zum anderen gibt es den Menschen eine Garantie, hier die Erholung zu bekommen, die sie suchen und brauchen. Wir freuen uns sehr und sind dankbar für diese wertvolle Auszeichnung – Bad Hersfeld bleibt Kurstadt!“

Der Kernstadt von Bad Hersfeld wurde 1949 erstmalig das Prädikat „Heilbad“ verliehen und zuletzt im Jahr 2010 bestätigt. Turnusmäßig wurde 2018 das Überprüfungsverfahren für dieses Prädikat gestartet. Dies Verfahren dient einem fairen Wettbewerb der Kurorte und Erholungsorte untereinander. So soll sichergestellt werden, dass Gäste, Patientinnen und Patienten in den Heilbädern und Kurorten gleichbleibend qualitativ hochwertige Strukturen vorfinden.

Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2025 empfohlen, das Prädikat „Heilbad“ für Bad Hersfeld-Kernstadt erneut zu bestätigen. Der Hessische Wirtschaftsminister hat dieser Empfehlung im Januar 2026 zugestimmt. Mit der nun erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Bestätigung des Prädikats erfolgt dann durch einen Bestätigungsbescheid und eine Urkunde des Regierungspräsidiums Kassel.

 

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 150 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand: 30.04.2026).

 

Weitere Informationen:

https://rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung/praedikatisierung 


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