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01.07.2026
Namenszusatz „Kurstadt“ darf nun auch auf Ortsschildern genannt werden
Anke Hofmann, Bürgermeisterin der Kreisstadt Bad Hersfeld, hat von Hessens Innenminister Roman Poseck die Urkunde zur Nennung des Prädikats entgegengenommen.
Als eine von 16 hessischen Städten hat Bad Hersfeld jüngst von Hessens Innenminister Roman Poseck eine Urkunde erhalten, die es den Kurorten erlaubt, den Namenszusatz „Kurstadt“, Kurort“ oder Heilbad“ auch auf dem Ortsschild zu tragen.
Bei der Übergabe sagte Poseck: „Identität entsteht vor Ort. Wer sich seiner Stärken bewusst ist und diese gemeinsam lebt, kann sie auch glaubwürdig nach außen tragen. Die Zusatzbezeichnungen „Heilbad“, „Kurort“ oder „Kurstadt“ machen die besonderen Stärken der Heilbäder und Kurorte in Hessen sichtbar. Sie unterstreichen die Tradition, die Kompetenz in Medizin & Therapie und die hohe Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger. Das klare, unverwechselbare Profil stärkt die lokale Identität und setzt in der Wahrnehmung Glanzpunkte.“
Anfang Juni hat Regierungspräsident Mark Weinmeister die Reprädikatisierungsurkunde für Bad Hersfeld an Bürgermeisterin Anke Hofmann verliehen. Bad Hersfeld ist damit auch für die nächsten zehn Jahre eine zertifizierte Kurstadt.
„Schon bald sehen alle Menschen, die nach Bad Hersfeld kommen, auf den ersten Blick: Wir sind Kurstadt. Der Zusatz auf dem Ortsschild unterstreicht, neben dem ‚Bad‘ in Bad Hersfeld, was unsere Stadt alles zu bieten hat – Erholung, Kultur, Natur, und so vieles mehr“, freut sich Bürgermeisterin Hofmann.
Hintergrund:
Mit der im Zuge des KommFlex vorgenommenen erstmaligen Einführung einer gesetzlichen Vorschrift zur Entziehung eines einmal verliehenen Namenszusatzes kann die Verleihung von Namenszusätzen flexibilisiert werden.
Zukünftig können Gemeinden auf Antrag die Prädikatstitel „Heilbad“, „Kurort“ oder „Kurstadt“ nach Zustimmung des Magistrats auch als Namenszusatz gemäß § 13 Abs. 2 HGO verliehen werden. Die Prädikatsvoraussetzungen sind in der vom für den Tourismus zuständigen Hessischen Minister erlassenen Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort (KurortV HE) festgelegt. Wurde das Prädikat einmal erteilt, kann das Innenministerium ihn zum Namensbestandteil erheben.
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