02.06.2025
Die Kreisstadt Bad Hersfeld fördert erneut 50 steckerfertige PV-Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, mit jeweils 100 Euro. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger eine Förderung online beantragen.
Die Stadt hatte bereits für 2023 und 2024 ein kommunales Programm zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet bereitgestellt. Mit der Förderung sollen Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, die bisher noch keine Investitionen in PV-Anlagen geplant haben oder bisher noch gar nicht von einer solchen Förderung profitieren konnten, wie beispielweise als Mieterin oder Mieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Durch das neue Solarpaket 1 gab es Erleichterungen für Balkonkraftwerke: Zum einen wurde die 600-Watt-Grenze für Wechselrichter auf 800 Watt angehoben und zum anderen wurde die ursprüngliche Hemmschwelle, dass der Vermieter der Installation eines Balkonkraftwerkes zustimmen musste, abgebaut. Heute können Vermieter eine Installation nur noch aus triftigen Gründen verweigern.
Diese Anlagenförderung zielt somit hauptsächlich auf die Förderung von Mieterinnen und Mietern ab. Sie sollen animiert werden, durch Eigenstromerzeugung mittels erneuerbarer Energien Stromkosten zu reduzieren, um somit zum Klimaschutz beizutragen.
Grundlasten von elektrischen Geräten, die im Dauereinsatz sind (wie etwa Kühl- und Gefrierschrank), oder Geräten, die sich im Stand-by-Modus (Fernseher, WLAN, Ladegeräte, etc.) befinden, können damit abgefangen werden. So sind Stromkosteneinsparungen zwischen 120 bis 150 Euro pro Jahr möglich. „Mittlerweile erhält man Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 800 Watt bereits für 300 bis 400 Euro, somit amortisiert sich die Ausgabe nach zwei bis drei Jahren“, erklärt Elke Rähmer-Göbel, Mitarbeiterin der Stadtverwaltung im Bereich Klimaschutz.
Interessierte können ab sofort Anträge für neue Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet Bad Hersfeld stellen. Antragsberechtigt sind Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften von Wohnungen beziehungsweise Wohngebäuden innerhalb der Kreisstadt Bad Hersfeld.
Die genaue Förderrichtlinie und Formulare zum Download finden Interessierte hier zum Ansehen oder Herunterladen.
Sie sind bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Vollständige Anträge für steckerfertige PV-Anlagen bestehen aus dem ausgefüllten Antragsformular und gegebenenfalls einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.
Der Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld entscheidet über die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Der Zuschuss wird jeweils nach Inbetriebnahme der geförderten Photovoltaik-Anlage ausgezahlt.