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03.09.2019
Ab April 2020: Rechnungen ab 1.000 Euro an die Stadt nur noch vollelektronisch
Ab April nächsten Jahres wird die Stadtverwaltung Bad Hersfeld von Lieferanten und Geschäftspartnern Rechnungen mit einem Betrag ab 1.000 Euro nur noch auf elektronischem Wege entgegennehmen.
Dabei handelt es sich durchaus nicht um einen kommunalen Alleingang der Kreisstadt, sondern um die Umsetzung von europäischen in nationales Recht. Das europäische Parlament und der Rat der EU hatten auf Vorschlag der Europäischen Kommission bereits 2014 beschlossen, die elektronische Rechnung europaweit einzuführen. Dabei waren den Gesetzgebern und Unternehmen Übergangsfristen eingeräumt worden, die jedoch in den nächsten Monaten auslaufen.
Die Bundesländer müssen für ihre 294 Landkreise, über 11.100 Städte und Gemeinden und mehr als 1.400 kommunale Unternehmen noch entsprechende Gesetze verabschieden, um ab dem 18.04.2020 elektronische Rechnungen entgegennehmen zu können – so wie es die EU-Regelung vorschreibt. Abhängig von der Ländergesetzgebung könnte das künftig auch für die Einkäufe von Ländern, Kommunen und Städten gelten.
Für die Rechnungsstellung an Bundesbehörden tritt der entsprechende Teil der sogenannten E-Rechnungs-Verordnung am 27. November 2020 verbindlich in Kraft.
Es müssen sich also auch deutsche Unternehmen mit dem Thema elektronischer Rechnungen auseinandersetzen - so wie im nächsten Jahr auch in Bad Hersfeld. Darüber hatte sich Bürgermeister Thomas Fehling bereits in einem Gespräch mit Vertretern der hiesigen Kreishandwerkerschaft sowie der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg ausgetauscht.
Sie wollten schon 2017 weniger Papier-Rechnungen im Rathaus: Corina Göbel und Bürgermeister Thomas Fehling
Bürgermeister Fehling: „Wir sind bestens vorbereitet für den Wechsel im nächsten April. Die Kreisstadt hat bereits 2016 die technischen Voraussetzungen geschaffen, um elektronische Rechnungen im ZUGFeRD-Format zu verarbeiten!“
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