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23.03.2020

Kindertagesstätten: Regelungen für Notbetreuung geändert!

Aktualisierung vom 23. März:

Mit der Anpassung der Verordnung ergeben sich für die Notgruppenbetreuung in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen seit dem 21. März Änderungen.

Ab sofort werden auch Kinder von Eltern betreut, wenn nur ein Elternteil zu den sogenannten Berufsgruppen der Funktionsträgern zählt. 

Download Anpassungsverordnung

 

Aufgrund der Entscheidung der Hessischen Landesregierung werden ab Montag alle Schulen und Kindertagestätten (Kita) im Land Hessen vorübergehend geschlossen.

Auch für Bad Hersfeld bedeutet dies, dass die Kinderbetreuung in allen städtischen Kitas ab Montag, 16. März 2020, bis zum Ende der Osterschulferien am 19.4.2020 ausgesetzt wird.

 

Einrichtung von Notgruppen für Berechtigte

Zugleich wird zunächst in allen städtischen Kitas für bestimmte Kinder eine Not-Betreuung angeboten. Sollte der Bedarf hierfür gering sein, ist eine spätere Zusammenlegung dieser Notdienstgruppen in einer einzigen Einrichtung möglich.

Diese Not-Betreuung kann jedoch nur beansprucht werden, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Beide Elternteile oder ein alleinerziehender Elternteil arbeiten in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und
  • diese Eltern können keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren.

Zu den Arbeitsbereichen gehören beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, ErzieherInnen oder LehrerInnen.

Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Diese Berechtigungsscheine erhalten die Eltern bei Ihrem Arbeitgeber. Einen Vordruck können sie auch alternativ von der städtischen Internetseite herunterladen. Die Bescheinigung ist spätestens am 18.03.2020 vorzulegen.

Diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn das Kind

  • Krankheitssymptome aufweist,
  • in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind,
  • sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten der Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage nach der Rückkehr vergangen sind.

Bei weiteren Fragen zum Thema Corona-Virus können sich die Eltern bitte an den Fachdienst Katastrophenschutz beim Landkreis Bad Hersfeld-Rotenburg oder an die vom Landkreis angegebene Telefonnummer 06621 87-87 87 wenden.


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