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22.01.2025

Kreisordnungsbehörde genehmigt Waffenverbotszone in Bad Hersfeld

Waffenverbotszone Bad Hersfeld

Gemeinsame Pressemitteilung von Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Stadt Bad Hersfeld und Polizeipräsidium Osthessen

Kreisordnungsbehörde genehmigt Waffenverbotszone in Bad Hersfeld

Landrat Warnecke lobt Zusammenarbeit aller Beteiligten beim intensiven und gesetzlich erforderlichen Genehmigungs-Prozess – Rechtsverordnung tritt am 1. Februar in Kraft

Bad Hersfeld, 21. Januar 2025 – Die Kreisordnungsbehörde Hersfeld-Rotenburg hat den Antrag der Stadt Bad Hersfeld auf Einrichtung einer Waffenverbotszone genehmigt. Die Zone tritt am Samstag, 1. Februar in Kraft und umfasst die Innenstadt Bad Hersfelds sowie das Gebiet bis zum Bahnhofsvorplatz und den Schilde-Park. Der Stiftsbezirk ist hiervon nicht berührt.

Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von Bad Hersfeld am 12. September des vergangenen Jahres, ist der formale Antrag auf Einrichtung einer Waffenverbotszone am 2. Oktober bei der Kreisordnungsbehörde eingegangen. Der darauffolgende Genehmigungs-Prozess umfasste eine detaillierte Prüfung und Abstimmung zwischen der Stadt Bad Hersfeld, dem Polizeipräsidium Osthessen und den zuständigen Fachbehörden des Landkreises sowie des Landes Hessen.

Landrat Torsten Warnecke dankt allen Beteiligten für die gemeinsame zielführende Zusammenarbeit und betonte den enormen Aufwand, der mit der Genehmigung der Waffenverbotszone verbunden war: „Die Prüfung dieses Antrags hat erhebliche Ressourcen und intensive Abstimmungen erfordert. Mein Dank gilt allen Beteiligten – vor allem bei der Polizei und bei den Fachabteilungen der Stadt- und Kreisverwaltung. Gemeinsam haben wir eine rechtssichere und tragfähige Grundlage für die Waffenverbotszone geschaffen.“

Bei einem gemeinsamen Gespräch Ende Oktober verständigten sich Landkreis, Polizei und Stadt darauf, dass im Genehmigungs-Prozess sowohl die Änderung des Bundeswaffengesetzes (WaffG) als auch die Anpassung der Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (WaffGDV HE) und die Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) abgewartet werden müssen. Die Änderung des Bundeswaffengesetzes ist am 31. Oktober in Kraft getreten, die dazugehörige Änderung in der Durchführungsverordnung des Landes am 12. Dezember. Die Änderung des HSOG wurde am 12. Dezember beschlossen und ist am 19. Dezember in Kraft getreten.

„Sowohl die Änderung des Bundeswaffengesetzes als auch die Anpassung der Durchführungsverordnung des Landes waren für das Aufstellen einer Rechtsverordnung für die Waffenverbotszone in Bad Hersfeld essenziell. Daher haben wir gemeinsam die Entscheidung getroffen, die neue Rechtslage abzuwarten und entsprechend in unseren Genehmigungs-Prozess einzubinden“, so Warnecke.

Enge Abstimmung mit Polizei

In enger Abstimmung mit der Polizei, die ihre Stellungnahme zu den kriminalitätsbelasteten Bereichen und potenziellen Menschenansammlungen im Stadtgebiet vorlegte, wurden die rechtlichen und praktischen Grundlagen für die Einrichtung der Zone geschaffen. Begleitet wurde dieser Prozess von der Prüfung durch das Hessische Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz, das sowohl zu den rechtlichen Voraussetzungen als auch zu vergleichbaren Fällen anderer Städte beratend Stellung nahm.

Auch Michael Tegethoff, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Osthessen, äußert sich zur Einrichtung der Waffenverbotszone: „Ich begrüße die Einrichtung einer Waffenverbotszone in Bad Hersfeld. Sie ist zwar kein Garant für absolute Sicherheit, aber ein weiterer wichtiger Baustein für die kommunale Sicherheitsarchitektur und geeignet, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern. Eine Waffenverbotszone hat nicht nur eine präventive Wirkung, sondern eröffnet meinen Kolleginnen und Kollegen auch zusätzliche Kontrollmöglichkeiten. Das alles trägt dazu bei, die Innenstadt von Bad Hersfeld für die Menschen noch sicherer zu machen.“

Stadt Bad Hersfeld glücklich über Genehmigung

In ebenso enger Abstimmung mit der Stadt Bad Hersfeld, die ihre Einschätzungen und sicherheitspolitische Erfahrungen in Bad Hersfeld einzubringen wusste, konnte die Waffenverbotszone eingerichtet werden.

Bürgermeisterin Anke Hofmann erklärt: „Mit der Genehmigung zur Einrichtung einer Waffenverbotszone durch die Kreisordnungsbehörde setzen wir einen wichtigen Schritt in unserem Bestreben, die Sicherheit und Lebensqualität in unserer Stadt zu gewährleisten. Diese Maßnahme ist ein klares Signal für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum und soll dazu beitragen, potenzielle Gefahren durch Waffen in unseren Straßen zu verringern. Mein herzlicher Dank geht an alle Beteiligten, die durch ihre Unterstützung und Zusammenarbeit diese Maßnahme möglich gemacht haben.“

Weitere Informationen im Internet


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